Hallo,
vollstreckt werden soll gegen einen inländischen Schuldner bzgl. einer Forderung gegen einen luxemburgischen Drittschuldner.
Wie sind eure Erfahrungen: Wird der PfüB regelmäßig anerkannt, wenn man eine Titelkopie und die Bescheinigung gemäß § 53 EuGVVO dem Drittschuldner vorlegt? Weitere Möglichkeiten, einen "sich sträubenden" Drittschuldner zu überzeugen? ;)
Danke & Gruß
DD
vollstreckt werden soll gegen einen inländischen Schuldner bzgl. einer Forderung gegen einen luxemburgischen Drittschuldner.
Wie sind eure Erfahrungen: Wird der PfüB regelmäßig anerkannt, wenn man eine Titelkopie und die Bescheinigung gemäß § 53 EuGVVO dem Drittschuldner vorlegt? Weitere Möglichkeiten, einen "sich sträubenden" Drittschuldner zu überzeugen? ;)
Danke & Gruß
DD
Forderungsvollstreckung luxemburgischer Drittschuldner
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