mardi 6 septembre 2016

Forderungsvollstreckung luxemburgischer Drittschuldner

Hallo,

vollstreckt werden soll gegen einen inländischen Schuldner bzgl. einer Forderung gegen einen luxemburgischen Drittschuldner.

Wie sind eure Erfahrungen: Wird der PfüB regelmäßig anerkannt, wenn man eine Titelkopie und die Bescheinigung gemäß § 53 EuGVVO dem Drittschuldner vorlegt? Weitere Möglichkeiten, einen "sich sträubenden" Drittschuldner zu überzeugen? ;)

Danke & Gruß
DD


Forderungsvollstreckung luxemburgischer Drittschuldner

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