mardi 31 janvier 2017

Wechselbezüglichkeit

Hallo. Mir liegt folgender Fall vor:
Erblasser und vorverstorbene Ehefrau haben folgendes Testament gemacht: wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Erbe des Überlebenden sind unsere gemeinsamen Kinder a und b. Evtl. Vorhandenes Bankkapital muss zur Tilgung der Resthypothek des Hauses verwendet werden.

Der Erblasser macht 20 Jahre nach dem Tod seiner Ehefrau folgendes Testament: meine Kinder sollen je die Hälfte des Hauses Erben. Dies ist vom Notar schon geregelt. Von meinen evtl. Ersparnissen erhält a 30.000€. B soll kein Bargeld nur das Auto bekommen. Meine frühere Lebensgefährtin 10.000€. Sollten weitere Ersparnisse vorhanden sein je zur Hälfte an die 2 Vereine x und y.
Ich habe nun einen Erbscheinsantrag beider Kinder je zu 1/2 vorliegen, da das gemeinschaftliche Testament wechselbezüglich sei. Wert 400.000. Haus wurde schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen.
Wie seht ihr das. Muss ich noch jemand von den Vermächtnis nehmern anhören? :confused:


Wechselbezüglichkeit

Löschung von Amts wegen einer Goldmarkhypothek

Hallo,

ich hab da mal, als Nichtrechtspfleger (Notarangestellte) eine vielleicht blöde Frage. :oops:

In einem Grundbuch ist folgendes eingetragen:

3.000,00 Goldmark Restbetrag von Dreitausendneunhundert Goldmark, Aufwertung aus früheren 15.600 Mark Restkaufpreis, nebst den gesetzlichen Zinsen, für
1.) ***,
2.) ***,
3.) ***,
4.) ***,
5.) ***,
in ungeteilter Erbengemeinschaft.

Mithaft besteht in sechs weiteren Blättern. Im ersten Grundbuch ist das Recht (ist das hier dann eine Briefhypothek?) von Amtswegen nach § 18 Maßnahmengesetz gelöscht.

Das Recht wollten wir jetzt auch von Amtswegen unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte Löschung vornehmen lassen. Dies hat die Rechtspflegerin beanstandet, so in dem Sinne "Das geht nicht ohne Bewilligung". Aber eine Mithaftstelle ist doch bereits von Amtswegen gelöscht. Und daher meine Frage hierzu: Ist die Hypothek nicht auch an allen Mithaftstellen erloschen, wenn diese in einem Blatt gelöscht ist?

Vielen Dank schonmal. :)


Löschung von Amts wegen einer Goldmarkhypothek

Öffentliche Aufforderung ausreichend?

Hallo liebe Kollegen.

Ich habe einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge 2. Ordnung zu erteilen.
Nun ist aufgetaucht, dass der vorverstorbene Vater des Erblassers aus früherer erster Ehe einen Sohn hatte. Somit hatte der Verstorbene und seine erbberechtigten Vollgeschwister noch einen Halbbruder.
Dieser Halbbruder ist vor zwei Jahren vorverstorben. Die Mutter dieses Halbbruders ist ebenfalls bereits vorverstorben.

Die Vollgeschwister haben einen Erbschein beantragt, da Grundbesitz vorhanden ist. Sie können an Eides statt versichern, dass ihnen keine Abkömmlinge des Halbbruders bekannt sind. Jedoch ist dies allein nicht ausreichend, da sie keinen Kontakt zum Halbbruder hatten.

Ich habe nun eine öffentliche Aufforderung erlassen. Hierauf hat sich niemand gemeldet.
Weiter konnte ich ermitteln, dass im Nachlassverfahren des Halbbruders keine Erben ermitteln wurden. Gemäß Aktenlage ist dort zu entnehmen, dass der Halbbruder allein lebte und ledig war; Kinder sind keine bekannt.
Beim Geburtseintrag des vorverstorbenen Halbbruders sind keine Kinder vermerkt.

Frage: Ist meine öffentliche Aufforderung ausreichend oder hätte ein Nachlasspfleger zur Ermittlung bestellt werden müssen?

Vielen Dank.


Öffentliche Aufforderung ausreichend?

Zuständigkeit § 112 BGB

Hallo miteinander,

beim Nachbargericht haben 2 Minderjährige ein Schreiben (Überschrift: Antrag auf selbstständige Gewerbeausübung) eingereicht, in welchem sie kurz das Geschäftsmodell erläutern und anfragen, ob sie mit Hilfe ihrer Erziehungsberechtigten überhaupt ein Gewerbe eröffnen dürfen. Das Nachbargericht ist davon ausgegangen, dass beide Minderjährige im hiesigen Bezirk wohnen und hat die Akte - nachdem aufgrund entsprechender Aufforderung ein nicht unterschriebener Abgabeantrag der Minderjährigen vorlag - die Akte mit der Bitte um Mitteilung, ob Übernahmebereitschaft besteht, ans hiesige Gericht übersandt. Zugleich wurde die Akte vom Nachbargericht laut Vfg. bereits weggelegt (ein Abgabebeschluss ist also offenbar nicht beabsichtigt).

Ich habe nun herausgefunden, dass lediglich einer der Minderjährigen im hiesigen Bezirk wohnt, der andere dagegen im Bezirk des zuerst angerufenen Nachbargerichts.

Wie gehe ich nun damit um? Soll ich die Akte mit dem Bemerken zurücksenden, dass lediglich hinsichtlich des Verfahrens des einen Minderjährigen Übernahmebereitschaft besteht und um entsprechende Abgabe bitten?

Oder darf ich einfach eine Akte anlegen, ihr die entsprechenden Kopien aus der anderen Akte beifügen und diese dann ans Nachbargericht mit dem Bemerken zurückschicken, dass lediglich das Verfahren hinsichtlich des einen Minderjährigen übernommen wurde?

Es wäre meiner Ansicht nach richtig gewesen, von Anfang an 2 Akten anzulegen...

Richtig ungünstig finde ich, dass die Verfahren bei unterschiedlichen Gerichten laufen werden, da die beiden ja offenbar eine GbR planen und es wahrscheinlich verfahrensökonomisch wäre, wenn die Verfahren in einer Hand liefen. Aber ich denke, um die Zuständigkeit zweier Gerichte kommt man hier nicht herum...?


Zuständigkeit § 112 BGB

Löschung von Amtswegen einer Goldmarkhypothek

Hallo,

ich hab da mal, als Nichtrechtspfleger (Notarangestellte) eine vielleicht blöde Frage. :oops:

In einem Grundbuch ist folgendes eingetragen:

3.000,00 Goldmark Restbetrag von Dreitausendneunhundert Goldmark, Aufwertung aus früheren 15.600 Mark Restkaufpreis, nebst den gesetzlichen Zinsen, für
1.) ***,
2.) ***,
3.) ***,
4.) ***,
5.) ***,
in ungeteilter Erbengemeinschaft.

Mithaft besteht in sechs weiteren Blättern. Im ersten Grundbuch ist das Recht (ist das hier dann eine Briefhypothek?) von Amtswegen nach § 18 Maßnahmengesetz gelöscht.

Das Recht wollten wir jetzt auch von Amtswegen unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte Löschung vornehmen lassen. Dies hat die Rechtspflegerin beanstandet, so in dem Sinne "Das geht nicht ohne Bewilligung". Aber eine Mithaftstelle ist doch bereits von Amtswegen gelöscht. Und daher meine Frage hierzu: Ist die Hypothek nicht auch an allen Mithaftstellen erloschen, wenn diese in einem Blatt gelöscht ist?

Vielen Dank schonmal. :)


Löschung von Amtswegen einer Goldmarkhypothek

Versäumnisurteil, KFB, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Hallo,

mein KFB wurde aufgrund eines Versäumnisurteils erstellt. Der KFB ist bereits von Anfang 2016. Nunmehr wurde Einspruch gegen das Versäumnisurteil und die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt. Gegen den KFB wurde Beschwerde eingelegt und ebenfalls die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt. Der Richter hat einen Termin anberaumt.
Ist der Richter nach § 769 Abs. 1 ZPO für die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem KFB zuständig? Das ist doch keine Rechtspflegersache, oder?


Versäumnisurteil, KFB, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Entlassung

Hallo in die Runde,

hat jemand von Euch schon mal eine Entlassung eines Probezeitbeamten vorgenommen oder bei der oberen Dienstbehörde beantragt?

Wenn ich die bisher gewälzte Literatur richtig verstehe, ist diese Entlassung wesentlich komplizierter als die eines Beschäftigten in der Probezeit. Hat jemand von Euch vielleicht ein paar Tipps für das entsprechende Procedere - gern auch per PN.

Viele Grüße
Susa


Entlassung