Durch das Mahngericht wurde ein Teilvollstreckungsbescheid erlassen und das Verfahren im Übrigen an uns als Prozessgericht wegen Einspruchs abgegeben. Die Klägerin möchte eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Teilvollstreckungsbescheids. Wer ist denn da zuständig, das Mahngericht oder das Vollstreckungsgericht?
§ 733 ZPO und Teilvollstreckungsbescheid
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