lundi 8 août 2016

Anspruch auf Erteilung von Zweitschriften der Gehaltsabrechnungen pfändbar?

Ein Gläubiger beantragt nach Erlass des Pfüb, dass dieser (Lohnpfändung) ergänzt werden soll um den Anspruch auf Erteilung von Zweitschriften der Gehaltsabrechnungen ggü. dem Drittschuldner rückwirkend ab der Pfändung. Ist dies möglich?
Zur Begründung wird angegeben, dass der Schuldner die oringären Lohnabrechnungen nicht mehr hat.
Ich habe den Gläubiger zwar auf die Entscheidung des BGH v. 19.12.2012, VII ZB 50/11, verwiesen, dass als Nebenrecht auch der Anspruch gegen den Drittschuldner auf Erteilung der Lohnabrechnungen gepfändet ist und angefragt, ob dieser denn die Herausgabe verweigert. Habe hierzu aber keine Antwort erhalten, sondern nur mitgeteilt bekommen, dass die Entscheidung des BGH nicht anwendbar sei, weil ja Zweitschriften verlangt werden. Und nun?
Woher ergibt sich der Anspruch des Schuldners auf Zweitschriften der Lohnabrechnungen?


Anspruch auf Erteilung von Zweitschriften der Gehaltsabrechnungen pfändbar?

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