mercredi 10 août 2016

Berichtigung Schreibfehler in Gründen?

Ich habe mich in den Gründen eines KFB versehentlich beim Gesamtergebnis eine Zahl vertippt (statt 325 € 335 €). Der Tenor ist richtig und aus den Gründen kann man rechnerisch problemlos nachvollziehen, dass der Betrag falsch angegeben wurde.
Fällt so etwas unter § 319 ZPO? Oder evtl. § 320 ZPO?


Berichtigung Schreibfehler in Gründen?

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