Ich habe mich in den Gründen eines KFB versehentlich beim Gesamtergebnis eine Zahl vertippt (statt 325 335 ). Der Tenor ist richtig und aus den Gründen kann man rechnerisch problemlos nachvollziehen, dass der Betrag falsch angegeben wurde.
Fällt so etwas unter § 319 ZPO? Oder evtl. § 320 ZPO?
Fällt so etwas unter § 319 ZPO? Oder evtl. § 320 ZPO?
Berichtigung Schreibfehler in Gründen?
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