jeudi 4 août 2016

Ergänzungspfleger bei Aufteilung des Kaufpreiserlöses gemäß Erbquoten erforderlich ?

Eine Erbengemeinschaft bestehend aus Mutter und 2 minderjährigen Kindern veräußert ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Der Kaufpreiserlös soll auf ein noch zu benennendes Konto der Erbengemeinschaft gezahlt werden. Ist für die spätere Aufteilung des Kaufpreiserlöses gemäß der Erbquoten bzw. Überweisung des jeweiligen Anteils auf das jeweilige Konto der Kindesmutter und der Kinder die Bestellung je eines Ergänzungspflegers für jedes Kind sowie die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wegen "Teil"-Erbauseinandersetzung ? Oder könnte man direkt im Kaufvertrag die Konten der Mutter sowie der Kinder benennen und den jeweiligen Anteil dorthin zahlen lassen ? Wäre auch hierfür die Bestellung von Ergänzungspflegern erforderlich ?


Ergänzungspfleger bei Aufteilung des Kaufpreiserlöses gemäß Erbquoten erforderlich ?

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