Hallo Zusammen,
im vereinfachten Unterhaltsverfahren aus übergegangenem Recht verlangen wir eine Forderungsaufstellung von der UVK oder dem Jobcenter.
Dies zum Einen um uns auch nochmal selbst zu kontrollieren und damit dem Gegner diese Berechnung zur Erklärung der Forderung übersandt werden kann.
Eins der hier ansässigen Jobcenter meint neuerdings, dass das ja Quatsch wäre und wir das ja mit dem Klauselverfahren (Teil-Ausfertigung) verwechseln würden.
Wie handhabt ihr das?
Und worauf stützt ihr ggf. euer Verlangen nach der Forderungsaufstellung?
im vereinfachten Unterhaltsverfahren aus übergegangenem Recht verlangen wir eine Forderungsaufstellung von der UVK oder dem Jobcenter.
Dies zum Einen um uns auch nochmal selbst zu kontrollieren und damit dem Gegner diese Berechnung zur Erklärung der Forderung übersandt werden kann.
Eins der hier ansässigen Jobcenter meint neuerdings, dass das ja Quatsch wäre und wir das ja mit dem Klauselverfahren (Teil-Ausfertigung) verwechseln würden.
Wie handhabt ihr das?
Und worauf stützt ihr ggf. euer Verlangen nach der Forderungsaufstellung?
Jobcenter/Forderungsaufstellung im vereinfachten Unterhaltsverfahren
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