A kauft von B das Erbbaurecht. Drei Wochen später kauft A von C das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück. Ich bin der Meinung, dass die Veräußerungszustimmung gem. § 5, 1 ErbbauRG dadurch entbehrlich wird, dass sich Erbbauberechtigter und Grundstückseigentümer in einer Person vereinigen.
Ist das zutreffend?
Ist das zutreffend?
Kauf von Erbbaurecht und Grundstück - Zustimmung gem. § 5, 1 ErbbauRG?
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