Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ein Klageverzicht jegen die Verschmelzungsbeschlüsse grundsätzlich durch einen vom Anteilsinhaber Bevollmächtigten erklärt werden kann und welche Form die Bevollmächtigung haben muss.
Finde im Semler/Stengel nichts....:gruebel:
Danke schon mal vorab
Finde im Semler/Stengel nichts....:gruebel:
Danke schon mal vorab
Klageverzicht bei Verschmelzung durch Bevollmächtigten
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