jeudi 4 août 2016

Klageverzicht bei Verschmelzung durch Bevollmächtigten

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ein Klageverzicht jegen die Verschmelzungsbeschlüsse grundsätzlich durch einen vom Anteilsinhaber Bevollmächtigten erklärt werden kann und welche Form die Bevollmächtigung haben muss.

Finde im Semler/Stengel nichts....:gruebel:

Danke schon mal vorab


Klageverzicht bei Verschmelzung durch Bevollmächtigten

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