mercredi 10 août 2016

Löschung befristete Vormerkung

Hallo!
Im Grundbuch ist eine befristete Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Mit der Vormerkung wurde laut Vertrag der Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung der Wertsteigerung der übertragenen Grundstücke gesichert, soweit diese innerhalb der nächsten 20 Jahre vom Käufer weiterveräußert werden sollten. Die Frist ist am 7.3.2016 abgelaufen. Der Käufer hat jedoch die beschwerten Grundstücke mit KV vom 31.07.2012 weiterverkauft. Eine Auflassungsvormerkung wurde 2012 eingetragen. Die Umschreibung wurde vom Notar noch nicht beantragt, wohl aber jetzt zunächst die Löschung der RückAV aufgrund Fristablauf im Jahr 2016.
Die Befristung ist zwar abgelaufen, aber wirkt die RückAV jetzt nicht über diesen Zeitpunkt hinaus, da der Zahlungsanspruch aufgrund der Veräußerung von 2012 entstanden sein kann?
Im Prinzip dürfte mich allerdings nur die Befristung interessieren, und die Rück AV ist ohne Bewilligung der Berechtigten zu löschen...


Löschung befristete Vormerkung

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire