samedi 6 août 2016

Löschungsbewilligung Auflassungsvormerkung

Guten Tag zusammen,

eines vorweg: Ich bin kein Rechtspfleger, schätze jedoch den Sachverstand hier im Forum. Ich habe mich angemeldet, weil ich hoffe, von der Forengemeinde Rat zu bekommen.

Meine Eltern haben mir seinerzeit durch notariellen Erbvertrag ein Grundstück als Vermächtnis hinterlassen, gesichert durch ein Verfügungsverbot zu Lebzeiten der Eltern, sowie durch unwiderrufliche Vollmacht zur Eigentumsübertragung auf mich selbst nach dem Ableben des Längstlebenden der Eltern und durch eine entsprechende Auflassungsvormerkung im Grundbuch, zweite Abteilung.

Eltern sind jetzt beide tot. Alleinerbe ist mein Bruder, das Verhältnis ist belastet. Da ich pflichtteilsberechtigt bin, werde ich nun vom RA meines Bruders augefordert, die Annahme des Vermächtnisses (Grundstück) zu erklären. Mit Ablauf der gesetzten Frist würde das Vermächtnis als ausgeschlagen gelten, sofern ich nicht die Annahme erkläre (BGB 2307, 2). Das betreffende Gartengrundstück liegt weit weg, ich kann mich nicht darum kümmern. Es hat derzeit auch praktisch keinen Verkaufswert, vielleicht aber in ein paar Jahren, da es Bauerwartungsland geworden ist.

Meine Fragen nun an die Experten:

1. Ist mit dem Verlust des Anspruchs aus dem Vermächtnis bei Ausschlagung gleichzeitig auch der Verlust der dinglichen Sicherung im Grundbuch verbunden (strenge Akzessorietät und so)?

2. Kann von mir eine Bewilligung zur Löschung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch verlangt werden, bzw. kann die Löschung in diesem Fall auch gerichtlich durchgesetzt werden oder durch das Grundbuchamt nach Vorlage des Erbvertrages und einer Erklärung über die Ausschlagung des Vermächtnisses von Amts wegen erfolgen?

Würde mich freuen, wenn jemand die Sachlage einordnen könnte.

Vielen Dank :)

Beste Grüße
Volker_K


Löschungsbewilligung Auflassungsvormerkung

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