Hallo liebe Grundbuchgemeinde,
ich habe den Fall, dass ich einen befreiten Vorerben und einen Nacherbenvermerk eintragen muss.
Eine Nacherbin hat sich im Februar 2016 nach Spanien abgemeldet. Eine Anschrift dort ist weder dem Vorerben noch der Gemeinde, wo sie zuletzt gemeldet war, bekannt.
Ich denke, die Eintragung ist kein Problem, aber dann kann ich die der Nacherbin halt nicht bekannt machen :nixweiss:.
Ob es bei Eintritt der Nacherbfolge zu Problemen kommt, hat mich jetzt ja nicht zu interessieren, oder?
Wie seht Ihr das?
ich habe den Fall, dass ich einen befreiten Vorerben und einen Nacherbenvermerk eintragen muss.
Eine Nacherbin hat sich im Februar 2016 nach Spanien abgemeldet. Eine Anschrift dort ist weder dem Vorerben noch der Gemeinde, wo sie zuletzt gemeldet war, bekannt.
Ich denke, die Eintragung ist kein Problem, aber dann kann ich die der Nacherbin halt nicht bekannt machen :nixweiss:.
Ob es bei Eintritt der Nacherbfolge zu Problemen kommt, hat mich jetzt ja nicht zu interessieren, oder?
Wie seht Ihr das?
Nacherbin unbekannten Aufenthalts
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