Die X Bank tritt am 01.03.2016 von der eingetragenen Briefgrundschuld über 250.000,-- EUR den letztrangigen Teilbetrag in Höhe von 50.000,-- EUR an die Y Bank ab und bewilligt die Eintragung im Grundbuch.
Am 01.05.2016 tritt die X Bank von der oben genannten eingetragenen (Rest)Briefgrundschuld über 200.000,-- EUR den letztrangigen Teilbetrag in Höhe von 40.000,-- EUR an die Y Bank ab und bewilligt die Eintragung im Grundbuch.
Die Y Bank beantragt die Eintragung der Abtretungen im Grundbuch sowie die Erteilung eines Teilgrundschuldbriefs in Höhe von 90.000,-- EUR, also für beide Abtretungen nur einen Brief.
Geht das überhaupt? Wie ist dies auf dem Brief darzustellen?
Am 01.05.2016 tritt die X Bank von der oben genannten eingetragenen (Rest)Briefgrundschuld über 200.000,-- EUR den letztrangigen Teilbetrag in Höhe von 40.000,-- EUR an die Y Bank ab und bewilligt die Eintragung im Grundbuch.
Die Y Bank beantragt die Eintragung der Abtretungen im Grundbuch sowie die Erteilung eines Teilgrundschuldbriefs in Höhe von 90.000,-- EUR, also für beide Abtretungen nur einen Brief.
Geht das überhaupt? Wie ist dies auf dem Brief darzustellen?
Nur ein Grundschuldbrief für zwei Abtretungen
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire