lundi 1 août 2016

Pfändung eines Erbanteils bei Nachlasspflegschaft/Testamentsvollstreckung

Unter Vorlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird die Eintragung der Pfändung eines Erbteils beantragt.

Die Erben sind im Grundbuch eingetragen, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde gegen einen Erben erlassen. Zugestellt wurde er nach Angaben des Gläubigers an den Nachlasspfleger als Drittschuldner.

Im Grundbuch ist allerdings ein Testamentsvollstreckungsvermerk eingetragen, m.E. Drittschuldner somit der Testamentsvollstrecker sein dürfte. Bei einer bestehenden Testamentsvollstreckung kann das Nachlassgericht m.E. keine Nachlasspflegschaft anordnen. Eventuell wurde also an den richtigen mit falscher Bezeichnung zugestellt.

1) Ist die Zustellung und somit die Pfändung dennoch wirksam?

Ich würde dem Gläubiger den Nachweis entweder der Testamentsvollstreckung oder der Nachlasspflegschaft auferlegen.

2) Wie kann der Gläubiger eine bestehende Nachlasspflegschaft oder Testamentsvollstreckung nachweisen?


Pfändung eines Erbanteils bei Nachlasspflegschaft/Testamentsvollstreckung

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