In einem alten Verfahren wurde der Klägerin PKH bewilligt. Jetzt beantragt sie eine weitere vollstreckbare Ausfertigung. Dann muss ich doch hierfür Kosten anfordern oder sie müsste auch hierfür Prozesskostenhilfe beantragen? Gib es hierfür überhaupt PKH? Ich konnte im Kommentar nicht dazu finden.
PKH und § 733 ZPO
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