Hallo,
ich habe 20 WEG Einheiten. Der teilende Eigentümer hat bisher 16 Wohnungen verkauft. In den jeweiligen Kaufverträgen wurde ihm Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt. Jetzt wurde eine bisher als unbegehbar geplante Dachfläche begehbar hergestellt. Diese Dachfläche grenzt ausschließlich an Wohnung Nr. 20 und soll dieser jetzt als Terasse zugewiesen werden. Der Antrag auf Zuweisung des Sondernutzungsrechts an der Terasse Nr. 20 wurde durch den teilenden Eigentümer allein gestellt. Ich lieg´jetzt richtig, dass ich weder Zustimmung der anderen Eigentümer (aufgrund Vollmacht in den Kaufverträgen - auf die Einräumung von SNR wurde in der Vollmacht nicht extra eingegangen) noch Zustimmung der Gläubiger (keine Verschlechterung, da die besagte Fläche bisher keinen Nutzen hatte) benötige?
ich habe 20 WEG Einheiten. Der teilende Eigentümer hat bisher 16 Wohnungen verkauft. In den jeweiligen Kaufverträgen wurde ihm Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt. Jetzt wurde eine bisher als unbegehbar geplante Dachfläche begehbar hergestellt. Diese Dachfläche grenzt ausschließlich an Wohnung Nr. 20 und soll dieser jetzt als Terasse zugewiesen werden. Der Antrag auf Zuweisung des Sondernutzungsrechts an der Terasse Nr. 20 wurde durch den teilenden Eigentümer allein gestellt. Ich lieg´jetzt richtig, dass ich weder Zustimmung der anderen Eigentümer (aufgrund Vollmacht in den Kaufverträgen - auf die Einräumung von SNR wurde in der Vollmacht nicht extra eingegangen) noch Zustimmung der Gläubiger (keine Verschlechterung, da die besagte Fläche bisher keinen Nutzen hatte) benötige?
positive Zuweisung Sondernutzungsrecht teilender Eigentümer - Zustimmung Gläubiger?
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