Die Eltern möchten ihrem dreijährigen Kind vinkulierte Namensaktien einer in Deutschland eingetragenen Europäischen Gesellschaft (SE) schenken und haben die Erteilung eines Negativattests des Inhalts beantragt, dass kein Vertretungsausschluss und keine Genehmigungspflicht bestehe.
Ich frage mich nun, ob diese Schenkung für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Dagegen könnten die allgemeine Treuepflicht hinsichtlich der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten sowie § 62 AktG sprechen. Andererseits hat das OLG Bremen (FamRZ 2009, 621) für die Schenkung eines voll eingezahlten Kommanditanteils entschieden, dass die Treuepflichten "in keiner Weise über das geschenkte Gut hinausreichen können". Das dürfte auch für die Aktien zutreffen. Die Haftung aus § 62 AktG knüpft nur an den dort genannten Tatbestand an und ist keine notwendige Folge der Übertragung, sodass ich im Ergebnis dazu neige, das beantragte Negativattest zu erteilen.
Habe ich etwas übersehen? Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation gemacht und kann eventuell noch weitere Rechtsprechungs- oder Literaturhinweise geben?
Ich frage mich nun, ob diese Schenkung für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Dagegen könnten die allgemeine Treuepflicht hinsichtlich der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten sowie § 62 AktG sprechen. Andererseits hat das OLG Bremen (FamRZ 2009, 621) für die Schenkung eines voll eingezahlten Kommanditanteils entschieden, dass die Treuepflichten "in keiner Weise über das geschenkte Gut hinausreichen können". Das dürfte auch für die Aktien zutreffen. Die Haftung aus § 62 AktG knüpft nur an den dort genannten Tatbestand an und ist keine notwendige Folge der Übertragung, sodass ich im Ergebnis dazu neige, das beantragte Negativattest zu erteilen.
Habe ich etwas übersehen? Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation gemacht und kann eventuell noch weitere Rechtsprechungs- oder Literaturhinweise geben?
Schenkung von Aktien lediglich rechtlich vorteilhaft?
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