mardi 9 août 2016

Tod eines GbR-Gesellschafters

Im Grundbuch sind zwei Ehegatten als Eigentümer in GbR eingetragen.

Der Ehemann verstirbt nun und wird von seiner Ehefrau als alleinige, befreite Vorerbin beerbt. Nacherben sind die beiden Kinder. Die Ehefrau wird auch als Testamentsvollstreckerin benannt.

Die Ehefrau erhält außerdem als Vorausvermächtnis den Anteil des Ehemanns an der GbR.

Nun stellen sich hier ein paar Fragen.

Sollte die Ehefrau das Vorausvermächtnis geltend gemacht haben, würde die GbR aufgelöst, da sie nur noch aus einem Gesellschafter besteht. Denn dann wäre sie ja bzgl. des GbR-Anteils Vermächtnisnehmerin und keine Erbin.

Sollte die Ehefrau das Vorausvermächtnis nicht geltend gemacht haben, könnte ja die Gesellschaft fortbestehen. Sagt zumindest Baumbach, RNr. 19 zu § 131. Wobei dies jedoch strittig ist. Allerdings müsste ich meiner Meinung nach, dann den Nacherbenvermerk eintragen, um kenntlich zu machen, dass die Ehefrau nur Vorerbin ist. Dies ist ja allerdings an einem GbR-Anteil nicht möglich.

Wie seht ihr das?


Tod eines GbR-Gesellschafters

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