Hallo,
in einem notariellen Testament aus dem Jahre 1985 der (jetzt verstorbenen) Ehefrau setzt diese ihren Ehemann zum Alleinerben ein, jedoch hinsichtlich des Grundbesitzes zum Vorerben. Ein Klammervermerk dahinter: (eingetragen in B. Blatt xxxx).
Frage:
Geht das überhaupt?
Mittlerweile ist die Verstorbene in weiteren 5 Wohnungsgrundbüchern als Eigentümerin eingetragen.
Gilt für diese auch die Vorerbschaft, wenn das möglich ist.
Ich tendiere dazu, einen Erbschein zu verlangen.
in einem notariellen Testament aus dem Jahre 1985 der (jetzt verstorbenen) Ehefrau setzt diese ihren Ehemann zum Alleinerben ein, jedoch hinsichtlich des Grundbesitzes zum Vorerben. Ein Klammervermerk dahinter: (eingetragen in B. Blatt xxxx).
Frage:
Geht das überhaupt?
Mittlerweile ist die Verstorbene in weiteren 5 Wohnungsgrundbüchern als Eigentümerin eingetragen.
Gilt für diese auch die Vorerbschaft, wenn das möglich ist.
Ich tendiere dazu, einen Erbschein zu verlangen.
Vorerbschaft nur hinsichtlich Grundbesitz
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