dimanche 7 août 2016

Was prüft das Nachlaßgericht?

Schönen Sonntagabend zusammen ;)

Da ich vom Erbrecht und dem Ablauf bei Gericht überhaupt keinen Plan habe, bitte ich um kurze Hilfe.

Wenn ein vermeintlicher Erbe einen Erbschein beantragt, prüft das Gericht, ob es z.B. Kinder aus erster Ehe gibt oder reicht die Versicherung des Antragstellers?

Der Mandant hat mit dem Verstorbenen einen Pachtvertrag. Der Sohn behauptet nun Erbe zu sein und möchte kündigen. Dem Mandanten ist allerdings bekannt, daß es weitere Kinder aus einer früheren Ehe gibt. Es soll jetzt verhindert werden, daß später weitere Erben auftauchen und Ansprüche aus einer zu zahlenden Ablöse stellen.


Was prüft das Nachlaßgericht?

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire