Guten Morgen! Ich stehe mal wieder auf nem Schlauch und bedanke mich schon jetzt für Eure Hilfe :):daumenrau
Gläubiger (welcher hier gleichzeitig als Drittschuldner benannt ist) beantragt den Erlass eines PfÜB, Titel ist ein KFB gegen den Schuldner. Da der Schuldner ebenfalls einen Kostenerstattungsanspruch aus einem anderen KFB gegen den Gläubiger hat, möchte der Gläubiger den Zahlungsanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner (hier identisch mit dem Gläubiger) pfänden mit der Anordnung, dass der zugunsten des Schuldners ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss eingezogen wird.
Sollte man da Bauschmerzen haben?
Gläubiger (welcher hier gleichzeitig als Drittschuldner benannt ist) beantragt den Erlass eines PfÜB, Titel ist ein KFB gegen den Schuldner. Da der Schuldner ebenfalls einen Kostenerstattungsanspruch aus einem anderen KFB gegen den Gläubiger hat, möchte der Gläubiger den Zahlungsanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner (hier identisch mit dem Gläubiger) pfänden mit der Anordnung, dass der zugunsten des Schuldners ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss eingezogen wird.
Sollte man da Bauschmerzen haben?
Wechselseitig titulierte Kostenerstattungsansprüche / PfÜB
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