lundi 8 août 2016

Zuständigkeit Aufnahme Nachlassinventar

Hallo,

hier herrscht Verwirrung über die Zuständigkeit der Aufnahme eines Nachlassinventars (nach Fristsetzung § 1994 BGB).

Ist die Zuständigkeit der Notare nach § 20 BNotO nunmehr ausschließlich, oder gibt es - hier Hessen - noch landesrechtliche Regelungen (nach Aufhebung des HessFGG) über weitere Zuständigkeiten ?

Vielen Dank vorab!


Zuständigkeit Aufnahme Nachlassinventar

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