Die Ehefrau des Schuldners hat sich Jahre vor der IE über das Vermögen ihres Ehemannes ein Haus gekauft. Sie steht alleine im Grundbuch. Im Immobiliendarlehenvertrag sind aber beide drin. Die Darlehensraten werden seit der IE von der Ehefrau alleine getragen.
Inwiefern kann hier der § 133 InsO Thema sein?
Inwiefern kann hier der § 133 InsO Thema sein?
§ 133 InsO / Immobiliendarlehen
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