mercredi 14 septembre 2016

Abtretung der durch Auflassugnsvormerkung gesicherten Ansprüche

Zum Sachverhalt:
A und B sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Vorab war für sie eine Auflassungsvormerkung zu je 1/2 Anteil eingetragen.
Nach Eintragung dieser AV und vor Vollzug der Eigentumsumschreibung auf A und B wurde ein Vorkaufsrecht gem. § 20 VermG für einen Dritten im Grundbuch eingetragen.

B ist zwischenzeitlich verstorben und von A sowie den gemeinsamen Kindern C und D beerbt worden. Entsprechende Grundbuchberichtigung ist in Abt. I erfolgt.
Nun veräußern A, C und D an X, Y und Z (den Kindern von C und D) zu je 1/3 Anteil.

Neben der Eigentumsumschreibung auf X, Y und Z hat die Notarin die Eintragung der Abtretung der noch für A und B eingetragenen Auflassung auf X, Y und Z im Wege der Grundbuchberichtigung beantragt. Im Vertrag heißt es insoweit, dass sämtliche durch die Vormerkung gesicherten Ansprüche an die Erwerber X, Y und Z zu je 1/3 Anteil abgetreten werden.

Meines Erachtens kann die Abtretung nicht eingetragen werden, da mit Eigentumsumschreibung auf A und B der Anspruch erfüllt ist und damit kein abzutretender Anspruch mehr vorhanden ist. Oder liege ich hier völlig falsch?


Abtretung der durch Auflassugnsvormerkung gesicherten Ansprüche

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