Hallo,
ich habe ein Verfahren auf Erlass einer vollstreckbaren Teilausfertigung nach § 7 UVG.
Habe den Schuldner zum Antrag gehört, aber noch nicht entschieden.
Sein Verfahrensbevollmächtigter im Unterhaltsverfahren moniert nunmehr, das keine Hörung des Verfahrensbevollmächtigten aus dem Unterhaltsverfahren erfolgte.
Zu Recht?
Habe immer nur den Schuldner selbst gehört.
Wie handhabt ihr das?
ich habe ein Verfahren auf Erlass einer vollstreckbaren Teilausfertigung nach § 7 UVG.
Habe den Schuldner zum Antrag gehört, aber noch nicht entschieden.
Sein Verfahrensbevollmächtigter im Unterhaltsverfahren moniert nunmehr, das keine Hörung des Verfahrensbevollmächtigten aus dem Unterhaltsverfahren erfolgte.
Zu Recht?
Habe immer nur den Schuldner selbst gehört.
Wie handhabt ihr das?
Anhörung Anwalt im Erteilungsverfahren vollstreckbare Teilausfertigung aufgrund 7 UVG
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