Hallo,
ich habe eine Mandantin, die 68,00 zuviel Einkommen hat, um BRH zu erhalten.
Sie wohnt mit ihren 2 Kindern und ihrem Freund in einer Wohnung. Sie zahlen zusammen 400,00 pauschal dafür.
Das erste Kind stammt aus einer ersten Beziehung. Unterhalt erhält sie vom Kindsvater nicht (darum geht es in der Sache). Das zweite Kind ist vom jetzigen Lebenspartner.
Meine Frage: Die Rechtspflegerin hat bei der Berechnung der Ausgaben die 400,00 Miete haltbiert und als ihre Kosten anerkannt. Könnte man hier argumentieren, dass sie für das erste Kind, welches nicht das Kind des Lebenspartners ist und keine Einkünfte hat, einen höheren Anteil an den Mietkosten zu tragen hat?
Danke vorab.
Liane
ich habe eine Mandantin, die 68,00 zuviel Einkommen hat, um BRH zu erhalten.
Sie wohnt mit ihren 2 Kindern und ihrem Freund in einer Wohnung. Sie zahlen zusammen 400,00 pauschal dafür.
Das erste Kind stammt aus einer ersten Beziehung. Unterhalt erhält sie vom Kindsvater nicht (darum geht es in der Sache). Das zweite Kind ist vom jetzigen Lebenspartner.
Meine Frage: Die Rechtspflegerin hat bei der Berechnung der Ausgaben die 400,00 Miete haltbiert und als ihre Kosten anerkannt. Könnte man hier argumentieren, dass sie für das erste Kind, welches nicht das Kind des Lebenspartners ist und keine Einkünfte hat, einen höheren Anteil an den Mietkosten zu tragen hat?
Danke vorab.
Liane
BRH und Ausgaben
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