vendredi 23 septembre 2016

Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

Ich mache vertretungsweise Familiensachen. Die Staatsanwaltschaft schickt mir ihre Strafakte. Die Mutter zweiter Kinder hat hiernach gegen den Kindsvater und dessen Lebensgefährtin Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung gestellt. Im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens wurden den Eltern bereits verschiedene Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen und auf das Jugendamt übertragen. In diesem Verfahren war auch ein Verfahrensbeistand tätig. Die Staatsanwaltschaft beantragt nun "die Bestellung eines Ergänzungspflegers für Kind A und B". Weitere Angaben hinsichtlich des Wirkungskreises gibt es nicht. Ich kann jetzt nur mal vermuten, dass es sich möglicherweise um die Bestellung eines Ergänzungspflegers wegen der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes betreffend des Kindsvaters handelt? Oder? Und weiter, macht es Sinn, in diesem Falle das ohnehin bereits tätige Jugendamt oder alternativ den bereits tätigen Verfahrensbeistand zu bestellen? Oder muss da eine neue Person ran? :confused:


Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

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