Hallo,
ich habe hier einen KfB und bin mir unsicher, ob er richtig berechnet wurde.
Die Kostenteilung lautet wie folgt:
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. trägt der Kläger 74 % und der Beklagte zu 1. selbst 26 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger 56 % und der Beklagte zu 2. selbst 44 %.
Wir haben die Beklagten vertreten. Die Rechtspflegerin hat unsere Abrechnung (also Verfahrensgebühr mit Erhöhung für 2 Auftraggeber) einfach durch zwei geteilt und dann diese Hälfte entsprechend der Prozentsätze verteilt.
Sprich: 1.666,95 Gesamtabrechnung : 2 = 833,47 davon 74 % 616,78 sind vom Kläger an den Beklagten zu 1. zu erstatten.
Ist das wirklich richtig?
Danke vorab
Liane
ich habe hier einen KfB und bin mir unsicher, ob er richtig berechnet wurde.
Die Kostenteilung lautet wie folgt:
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. trägt der Kläger 74 % und der Beklagte zu 1. selbst 26 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger 56 % und der Beklagte zu 2. selbst 44 %.
Wir haben die Beklagten vertreten. Die Rechtspflegerin hat unsere Abrechnung (also Verfahrensgebühr mit Erhöhung für 2 Auftraggeber) einfach durch zwei geteilt und dann diese Hälfte entsprechend der Prozentsätze verteilt.
Sprich: 1.666,95 Gesamtabrechnung : 2 = 833,47 davon 74 % 616,78 sind vom Kläger an den Beklagten zu 1. zu erstatten.
Ist das wirklich richtig?
Danke vorab
Liane
komplizierte Kostenquote
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