Manche Verfahren sind so verhext, dass man in der Suchfunktion nicht findet, weil man nicht weiß, wonach man suchen soll:
Streitiges Verfahren gegen A + B
Protokoll der Hauptverhandlung:
1. Klagrücknahme gegen A
2. A stimmt Klagrücknahme zu
3. Die Parteien schließen folgenden Vergleich:
a. B verpflichtet sich zu zahlen
b. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben
4. Gezahlter Vorschuss wird auf Beklagten B verrechnet.
5. KFB (wegen der Gerichtskosten) ergeht gegen A
6. Erinnerung gegen KFB: Es wird beantragt, den Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. Gleichzeitig wird beantragt, der Klägerin nach Rücknahme der Klage gegen den Beklagten A die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Ich hatte vor, den KFB wegen offensichtlicher Unrichtigkeit auf den Beklagten zu B als Schuldner zu berichtigen, merke aber, dass dies wohl offensichtlich nicht so gewollt ist. Lege ich die Akte jetzt dem Richter vor, damit der zunächst über den Kostenantrag entscheidet und einen "ergänzenden" Kostenbeschluss macht oder (und) berichtige ich (vorher) den KFB so wie ich es zunächst vorhatte oder mache ich zunächst eine Zwischenverfügung und frage was der Anwalt will? Wobei ich bei der letzteren Variante eher meine, dass dafür der Richter zuständig wäre.
Für Meinungen wäre ich dankbar.
Streitiges Verfahren gegen A + B
Protokoll der Hauptverhandlung:
1. Klagrücknahme gegen A
2. A stimmt Klagrücknahme zu
3. Die Parteien schließen folgenden Vergleich:
a. B verpflichtet sich zu zahlen
b. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben
4. Gezahlter Vorschuss wird auf Beklagten B verrechnet.
5. KFB (wegen der Gerichtskosten) ergeht gegen A
6. Erinnerung gegen KFB: Es wird beantragt, den Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. Gleichzeitig wird beantragt, der Klägerin nach Rücknahme der Klage gegen den Beklagten A die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Ich hatte vor, den KFB wegen offensichtlicher Unrichtigkeit auf den Beklagten zu B als Schuldner zu berichtigen, merke aber, dass dies wohl offensichtlich nicht so gewollt ist. Lege ich die Akte jetzt dem Richter vor, damit der zunächst über den Kostenantrag entscheidet und einen "ergänzenden" Kostenbeschluss macht oder (und) berichtige ich (vorher) den KFB so wie ich es zunächst vorhatte oder mache ich zunächst eine Zwischenverfügung und frage was der Anwalt will? Wobei ich bei der letzteren Variante eher meine, dass dafür der Richter zuständig wäre.
Für Meinungen wäre ich dankbar.
Kosten Streitgenossen
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