Hallo,
ich habe folgendes Problem und bin mithilfe der Suchfunktion im Forum nicht fündig geworden.
Mein Erblasser ist vor nahezu 2 Jahren verstorben.
Sämtliche bekannt gewordenen Erben haben seinerzeit ausgeschlagen. Es gibt diverse Gläubigeranfragen.
Jetzt beantragt die PVS die Anordnung einer Nachlasspflegschaft wegen diverser offenstehender Arztrechnungen; der Nachlasspfleger solle die Ansprüche bei der Krankenversicherung geltend machen und die Arztrechnungen begleichen.
Davon abgesehen, dass, wenn es tatsächlich zu einer Auszahlung käme, diese nicht zweckgebunden sein dürfte und damit alle Gläubiger bei einer Auszahlung zu berücksichtigen wären- , ist das tatsächlich ein Fall einer Nachlasspflegschaft; insbesondere da es, allein aufgrund des Zeitablaufes, keine Unterlagen mehr geben dürfte.
Oder ist das ein Fall für ein Nachlassinsolvenzverfahren; aber ginge das, ohne Vorschuss?
Bin ratlos und für jede Hilfe dankbar!
ich habe folgendes Problem und bin mithilfe der Suchfunktion im Forum nicht fündig geworden.
Mein Erblasser ist vor nahezu 2 Jahren verstorben.
Sämtliche bekannt gewordenen Erben haben seinerzeit ausgeschlagen. Es gibt diverse Gläubigeranfragen.
Jetzt beantragt die PVS die Anordnung einer Nachlasspflegschaft wegen diverser offenstehender Arztrechnungen; der Nachlasspfleger solle die Ansprüche bei der Krankenversicherung geltend machen und die Arztrechnungen begleichen.
Davon abgesehen, dass, wenn es tatsächlich zu einer Auszahlung käme, diese nicht zweckgebunden sein dürfte und damit alle Gläubiger bei einer Auszahlung zu berücksichtigen wären- , ist das tatsächlich ein Fall einer Nachlasspflegschaft; insbesondere da es, allein aufgrund des Zeitablaufes, keine Unterlagen mehr geben dürfte.
Oder ist das ein Fall für ein Nachlassinsolvenzverfahren; aber ginge das, ohne Vorschuss?
Bin ratlos und für jede Hilfe dankbar!
Nachlasspflegschaft für Erstattungsansprüche gegen die Krankenversicherung
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