im Jahre 2001 wurde eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen, die Bewilligung dazu sagt nur, dass in vier bestimmten (standartmäßigen) Fällen ein Rücktrittsrecht der Übergeber vorbehalten wird. Das Rücktrittsrecht ist vor Ausübung nicht übertragbar. Zur Sicherung des Rückübertragungsanspruches wird die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung bewilligt. Mehr sagt die Bewilligung nicht, auch nichts über Vererblichkeit, Erlöschen bei Tod oder ä..
Jetzt ergänzt der Notar die Bewilligung :
Der jeweiligen Eigentümer des (bezeichneten) Grundstückes wird von der Berechtigten bevollmächtigt, nach ihrem Tod unter Vorlage der Sterbeurkunde die Löschung des Rechtes zu bewilligen und zu beantragen. Dies soll jetzt als Inhaltsänderung bei der Rückauflassungsvormerkung eingetragen werden. Ist das so möglich????:confused:
Jetzt ergänzt der Notar die Bewilligung :
Der jeweiligen Eigentümer des (bezeichneten) Grundstückes wird von der Berechtigten bevollmächtigt, nach ihrem Tod unter Vorlage der Sterbeurkunde die Löschung des Rechtes zu bewilligen und zu beantragen. Dies soll jetzt als Inhaltsänderung bei der Rückauflassungsvormerkung eingetragen werden. Ist das so möglich????:confused:
Nachträgliche Vollmacht zur Löschung Rückauflassungsvormerkung
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