jeudi 8 septembre 2016

Vereinbarung über Zinsbindung, Genehmigung?

Kurz vor dem Urlaub habe ich folgendes Problem:

Die Betreute ist zusammen mit ihrer Tochter Schuldnerineines durch eine Grundschuld abgesicherten Darlehens. Die Zinsbindung für das Darlehenist abgelaufen. Der ursprüngliche Darlehensvertrag enthält folgende Bestimmung:
„Der Kreditgeber wird frühestens sechs Wochen, spätestenszwei Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist dem Kreditnehmer neue, bei ihmdann übliche Konditionen anbieten.“
Dieses Angebot liegt nun vor. Dazu schreibt die Bank:
„Wenn bis zum 30.09.2016 keine Rückmeldung von Ihnen vorliegt,werden wir für Sie die Konditionen entsprechend der 10-jährigen Zinsbindungfestschreiben.“
Tochter der Betroffenen (=Mitschuldnerin) und Betreuerinmöchten das Angebot annehmen.
Laut Vertrag soll das Darlehen 2026 abbezahlt sein.
Meine Frage: Ist eine Genehmigung erforderlich?
Ich tendiere dazu, dass keine Genehmigung erforderlich ist,da die Vorgehensweise schon im ursprünglichen Darlehensvertrag so festgelegtwurde.


Vereinbarung über Zinsbindung, Genehmigung?

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