Hallo zusammen,
habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek.
Nach dem Urteil hat die Beklagte an den Kläger u.a. eine monatliche Nutzungsentschädigung bis zur vollständigen Räumung und Herausgabe der Wohnung, bezeichnet im Klageantrag zu 1 zu zahlen in Höhe von 700,-- Euro, zahlbar monatlich im Voraus zum 3. Werktag eines Monats, beginnend mit dem Monat Juli 2015.
Nachgewiesen durch ein Protokoll des Gerichtsvollziehers ist, dass die Wohnung Mitte Februar 2016 geräumt wurde. Geltend gemacht wird die monatliche Nutzungsentschädigung entsprechend vom Juli 2015 bis Februar 2016.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier eine Klausel gem. § 726 ZPO vorgelegt werden muss.
habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek.
Nach dem Urteil hat die Beklagte an den Kläger u.a. eine monatliche Nutzungsentschädigung bis zur vollständigen Räumung und Herausgabe der Wohnung, bezeichnet im Klageantrag zu 1 zu zahlen in Höhe von 700,-- Euro, zahlbar monatlich im Voraus zum 3. Werktag eines Monats, beginnend mit dem Monat Juli 2015.
Nachgewiesen durch ein Protokoll des Gerichtsvollziehers ist, dass die Wohnung Mitte Februar 2016 geräumt wurde. Geltend gemacht wird die monatliche Nutzungsentschädigung entsprechend vom Juli 2015 bis Februar 2016.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier eine Klausel gem. § 726 ZPO vorgelegt werden muss.
Zwangshypothek
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