Hallo zusammen,
habe hier folgendes Problem.
- Ein Flurstück ist mit einer Rückauflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt i. H. v.
200.000,00 belastet; ausgenutzt i. H. v. 150.000,00 .
- Danach ist die Zerlegung erfolgt.
Nun soll eines dieser Flurstücke auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben werden und auch direkt mit einem Grundpfandrecht i. H. v. 130.000 belastet werden. Die übernommene Auflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt soll i. H. v. 50.000,00 ausgenutzt werden und der Auflassungsvormerkungsberchtigte hat für den Restbetrag Rangrücktritt erklärt.
Bedenken? Verwirrung zu besorgen; wenn jeweils Gegenvermerke erfolgen?
Dank Euch!
habe hier folgendes Problem.
- Ein Flurstück ist mit einer Rückauflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt i. H. v.
200.000,00 belastet; ausgenutzt i. H. v. 150.000,00 .
- Danach ist die Zerlegung erfolgt.
Nun soll eines dieser Flurstücke auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben werden und auch direkt mit einem Grundpfandrecht i. H. v. 130.000 belastet werden. Die übernommene Auflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt soll i. H. v. 50.000,00 ausgenutzt werden und der Auflassungsvormerkungsberchtigte hat für den Restbetrag Rangrücktritt erklärt.
Bedenken? Verwirrung zu besorgen; wenn jeweils Gegenvermerke erfolgen?
Dank Euch!
Auflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt
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