Antragsteller hat von mir in einem Strafverfahren einen Beratungshilfeschein erhalten. Dem zugrunde liegt ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, wo er sich als Opfer sieht. Jetzt fragt die STA an, ob der Anwalt auch in einer ebenfalls dieses Jahr angelaufenen Ermittlungssache vertritt mit eben dem gleichen Tatvorwurf. Hierfür wurde bislang kein Schein ausgestellt. Da das Verfahren wohl aber schon ein paar Wochen länger läuft, frage ich mich jetzt, ob überhaupt noch ein weiterer Schein notwendig ist. Wie seht Ihr das? Es handelt sich beides Mal um den gleichen Vorwurf mit den gleichen "Darstellern". Der Anwalt wird natürlich nicht das andere Verfahren mit beauskunften, ansonsten hätte er bereits selber BerH erteilt, was er nicht hat.
Beratungshilfe in angelaufenem Ermittlungsverfahren...
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