lundi 21 novembre 2016

Beratungshilfe wegen Prüfung der Fahreignung

Ich habe eine Antragstellerin, die vom vom Landratsamt zur MPU geschickt wurde. Hintergrund war wohl, dass sie nach diversen Hinweisen aus der Bevölkerung von der Polizei kontrolliert wurde und dabei Gehhilfen neben sich im Auto liegen hatte. Dass die Antragstellerin Anzeichen einer beginnenden Demenz zeigte (was diese auch gegenüber der Polizei eingeräumt hat), machte es nicht besser :). Für diesen Sachverhalt ist Beratungshilfe beantragt. Ich tendiere dazu, nicht zu bewilligen. Solange noch keine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt, sehe ich eigentlich kein rechtliches Problem (das Landratsamt könnte ja theoretisch zum Ergebnis kommen, dass man die weiter fahren lassen kann). Problematisch ist jedoch, dass sie die Kosten des Gutachtens tragen muss, wodurch man auch zu einem anderen Ergebnis kommen könnte (Prüfung ob das Vorgehen der Behörde angemessen ist?). Wobei ich da dann auch wieder Richtung Mutwilligkeit tendiere (würde ich mir einen Anwalt wegen der Prüfung meiner Fahreignung nehmen, wenn ich wüsste, dass ich körperlich eingeschränkt und dement bin?). Auch wenn ich jetzt zurückweise kommt die spätestens wieder, wenn das Landratsamt die Fahrerlaubnis einkassiert hat. Da wäre es dann schon gewagt, von Mutwilligkeit auszugehen (trotz Demenz und sonstiger Einschränkungen). Soweit meine Gedanken zu dem Thema. Was meint Ihr? Hat da schon wer Erfahrungen gemacht? :confused:


Beratungshilfe wegen Prüfung der Fahreignung

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