Hallo zusammen,
ich bin neu im Fachbereich Betreuung und habe gleich mal eine Frage.
Ich habe hier einen Betreuten (Alkoholiker), der aufgrund einer Erbschaft zu einem erheblichen Geldbetrag (ca. 90.000 ) gekommen ist. Dieses Geld wurde auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Die Betreuerin hat nun bereits wiederholt beantragt, dass Beträge aus Liquiditätsgründen (ohne nähere Begründung) auf das Girokonto überwiesen werden sollen. Dies wurde von meinem Vorgänger auch bisher jedes Mal genehmigt. Das Vermögen ist so innerhalb von etwas mehr als einem Jahr auf ca. 50.000 zusammengeschrumpft. Damit ergibt sich auf den Monat gerechnet ein Betrag von über 2.000 . Der Betreute wohnt im Betreuten Wohnen, wobei diese Kosten durch eine Rente gerade gedeckt sind. In der Rechnungslegung sind vor allem hohe Bargeldauszahlungen an die Betreute (Selbstverwaltungserklärung liegt vor) enthalten, sowie 400 monatlich für eine "Betreuungskraft" (Putzen, Kochen, etc., ein entsprechender Vertrag, der von "Betreuungskraft", Betreutem und Betreuer unterzeichnet wurde, liegt vor).
Daher nun meine Frage:
Kann ich eine erneute Umbuchung (10.000 ) genehmigen? Der Betreute verwendet das Geld ja selbst, was er ja grundsätzlich auch darf. Aber muss ich evtl. dafür Sorge tragen, dass er sein Erspartes nicht verschwendet (insbesondere im Hinblick darauf, dass nach dem Bericht der Betreuerin davon auszugehen ist, dass dieses in Alkohol umgesetzt wird).
Im Voraus bereits vielen Dank
ich bin neu im Fachbereich Betreuung und habe gleich mal eine Frage.
Ich habe hier einen Betreuten (Alkoholiker), der aufgrund einer Erbschaft zu einem erheblichen Geldbetrag (ca. 90.000 ) gekommen ist. Dieses Geld wurde auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Die Betreuerin hat nun bereits wiederholt beantragt, dass Beträge aus Liquiditätsgründen (ohne nähere Begründung) auf das Girokonto überwiesen werden sollen. Dies wurde von meinem Vorgänger auch bisher jedes Mal genehmigt. Das Vermögen ist so innerhalb von etwas mehr als einem Jahr auf ca. 50.000 zusammengeschrumpft. Damit ergibt sich auf den Monat gerechnet ein Betrag von über 2.000 . Der Betreute wohnt im Betreuten Wohnen, wobei diese Kosten durch eine Rente gerade gedeckt sind. In der Rechnungslegung sind vor allem hohe Bargeldauszahlungen an die Betreute (Selbstverwaltungserklärung liegt vor) enthalten, sowie 400 monatlich für eine "Betreuungskraft" (Putzen, Kochen, etc., ein entsprechender Vertrag, der von "Betreuungskraft", Betreutem und Betreuer unterzeichnet wurde, liegt vor).
Daher nun meine Frage:
Kann ich eine erneute Umbuchung (10.000 ) genehmigen? Der Betreute verwendet das Geld ja selbst, was er ja grundsätzlich auch darf. Aber muss ich evtl. dafür Sorge tragen, dass er sein Erspartes nicht verschwendet (insbesondere im Hinblick darauf, dass nach dem Bericht der Betreuerin davon auszugehen ist, dass dieses in Alkohol umgesetzt wird).
Im Voraus bereits vielen Dank
Betreuter verbraucht Erspartes
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