vendredi 11 novembre 2016

BRH bei Widerspruch gg. MB?

Hallo,

zu uns kommt eine Mdtin mit einem Mahnbescheid. Es ist nicht nachvollziehbar, ob die Forderung berechtigt ist. Wir legen zunächst fristwahrend Widerspruch ein und nehmen Kontakt mit der Gegenseite auf. Ziel ist es kein streitiges Verfahren durchzuführen, sondern sich ohne streitiges Verfahren zu einigen.

Bekomme ich BRH für die "außergerichtliche" Vertretung?

Ich habe ältere Beiträge durchgelesen, da wurde es immer verneint. Hat sich da etwas neues in der Rechtsprechung ergeben?

Danke vorab

Liane


BRH bei Widerspruch gg. MB?

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