Hallo,
zu uns kommt eine Mdtin mit einem Mahnbescheid. Es ist nicht nachvollziehbar, ob die Forderung berechtigt ist. Wir legen zunächst fristwahrend Widerspruch ein und nehmen Kontakt mit der Gegenseite auf. Ziel ist es kein streitiges Verfahren durchzuführen, sondern sich ohne streitiges Verfahren zu einigen.
Bekomme ich BRH für die "außergerichtliche" Vertretung?
Ich habe ältere Beiträge durchgelesen, da wurde es immer verneint. Hat sich da etwas neues in der Rechtsprechung ergeben?
Danke vorab
Liane
zu uns kommt eine Mdtin mit einem Mahnbescheid. Es ist nicht nachvollziehbar, ob die Forderung berechtigt ist. Wir legen zunächst fristwahrend Widerspruch ein und nehmen Kontakt mit der Gegenseite auf. Ziel ist es kein streitiges Verfahren durchzuführen, sondern sich ohne streitiges Verfahren zu einigen.
Bekomme ich BRH für die "außergerichtliche" Vertretung?
Ich habe ältere Beiträge durchgelesen, da wurde es immer verneint. Hat sich da etwas neues in der Rechtsprechung ergeben?
Danke vorab
Liane
BRH bei Widerspruch gg. MB?
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