mardi 15 novembre 2016

Erbe unbekannten Aufenthalts

Moinsen,

dann möchte ich auch 'mal meine erste Frage im Nachlassbereich stellen. Folgender SV (ich versuche in hinreichend ausführlich darzustellen):

Erblasserin verstorben (logisch), hinterlässt u. a. zwei Abkömmlinge, wovon der eine ausgeschlagen hat, der andere ist unbekannten Aufenthaltes. Vor etwa dreißig Jahren verschlug es ihn, ohne jegliche Ankündigung, in die USA und seitdem hat man nichts mehr von ihm gehört. Keiner der Angehörigen kennt einen Aufenthaltsort von ihm, nicht mal der letzte im Inland ist bekannt. Es gibt auch keinerlei Anhaltspunkte, wo in den USA er sein könnte (einige sagten u. a. auch, dass er vielleicht auch in die Niederlande gegangen sei, nicht in die USA). Ob er noch lebt ist mangels irgendwelcher Kontakte ungewiss (vom Alter her aber keineswegs ausgeschlossen).

Nun stehe ich vor der Frage, wie ich weiter vorgehe. Dieser Abkömmling kommt derzeit als Erbe in Frage, kann aber weder benachrichtigt werden oder sonst etwas. Habe auch etwas ermittelt (soweit es eben ging), jedoch ohne irgendwelche Ergebnisse. Ihn nun einfach zu übergehen ist wohl ohne Frage falsch. Andere potentielle Erben wären zwar vorhanden, diese sind aber ja noch nicht an der Reihe, der vorherige steht ja weiterhin im Raum. Fiskalerbrecht halte ich auch für ausgeschlossen, weil eben ein Erbe da sein könnte (und dieser ermittelt wurde), jedoch nur unbekannten Aufenthaltes ist. Die Feststellung widerspräche m. E. dem Wortlaut des § 1964.

Erbenermittlung durch den für die Nachlasssicherung bestellten NL-Pfleger wird wohl ausgeschlossen sein - Vermögen scheint nicht vorhanden zu sein. Selbiges gilt dann ja eigentlich auch für einen Abwesenheitspfleger.

Mein Weg wäre nun folgende Verfügung:

"1. Vermerk: Eine aktuelle Anschrift oder der Aufenthaltsort des möglichen Erben XY, geb. xx, konnte nicht ermittelt werden. Nach Angaben der Ausschlagenden und weiteren Beteiligten ist der oben Genannte vor mehreren Jahrzehnten in die USA ausgewandert und dort unbekannten Aufenthalts. Eine Anschrift hat er hierher nie mitgeteilt. Weitere Anhaltspunkte, die eine Ermittlung ggfs. bei den Behörden in den USA ermöglichen würden, sind nicht vorhanden. Eine Benachrichtigung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

Einer Erweiterung des Aufgabenkreises des Nachlasspflegers auf die Ermittlung von Erben kommt bis auf weiteres nicht in Betracht. Derzeit ist von keinem nennenswerten Vermögen der Erblasserin auszugehen, die diesen Aufwand rechtfertigen würde.

2. Weglegen"

Wäre das ein praktikabler Weg? Oder was wäre die Alternative?

Vielen Dank

/P


Erbe unbekannten Aufenthalts

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire