mardi 22 novembre 2016

Genehmigung Erbauseinandersetzung - vorweggenommene Erbfolge

Ich brauche mal eure Hilfe in folgendem Fall:
Der Vater des Betroffenen hat diesem zu Lebzeiten eine Immobilie übertragen. Im notariellen Vertrag findet sich die Formulierung "Die Übertragung erfolgt unentgeltlich, und zwar im Wege vorweggenommener Erbfolge". Der Vater hat sich gleichzeitig eine Rückauflassungsvormerkung eintragen lassen. Zwischenzeitlich ist der Vater verstorben, der Betroffene und sein Bruder (die einzigen Kinder) waren im gemeinschaftlichen Testament der Eltern als Schlusserben zu je 1/2 eingesetzt (Die Mutter war vorverstorben). Es soll nun die Erbauseinandersetzung erfolgen, und zwar besteht der Bruder des Betroffenen darauf, dass er die Hälfte des Nachlasses + 120.000 € erhält. Die 120.000 € entsprechen dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung auf den Betroffenen.
Ich habe versucht, mich über die rechtlichen Folgen einer Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge zu informieren, blicke aber nicht mehr durch. Ich habe was von verschiedenen Möglichkeiten einer Ausgleichspflicht unter gesetzlichen Erben gelesen, oder auch von der Möglichkeit, dass keine Ausgleichspflicht gewollt war.
Kann mir jemand einen Rat geben?


Genehmigung Erbauseinandersetzung - vorweggenommene Erbfolge

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