dimanche 13 novembre 2016

Grundschuld gem. § 41 Abs. 1 InsO automatisch fällig?

Hallo zusammen,

ich soll einen ZVG-Antrag stellen, insbesondere um die rückständigen dingl. Zinsen vor Jahresende noch vor einer Verjähung zu schützen. Nun ist die erstrangige GS noch nicht gekündigt. In einem anderen Fall habe ich gesehen, dass ein Gläubiger im ZVG-Antrag schreibt, dass "gem. § 41 Abs. 1 InsO nicht fällige Forderungen mit IE ... als fällig gelten, so dass GS-Kapital im Rahmen der ZVG gemäß § 49 InsO geltend gemacht werden können und eine Kündigung der GS gem. § 1193 BGB nicht erforderlich ist. Ist dies richtig, denn dann könnte ich gleich einen ZVG-Antrag aus dem gesamten dingl. Rahmen stellen. Ich hätte nur wegen der laufenden Zinsen beantragt, bis die GS gekündigt ist.


Grundschuld gem. § 41 Abs. 1 InsO automatisch fällig?

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