Eine (Teil-)Rechtsnachfolgeklausel wurde erteilt für den "Sozialleistungsträger des Landkreises X", beigefügt ist die Bestätigung des Jobcenters über die Auszahlung von Sozialleistungen (SGB II) und den übergegangenen Unterhaltsanspruch. Im Pfüb-Antrag wird das Jobcenter als Gläubiger genannt, Gläubigervertreter meint, die Bezeichnung, wer mit "Sozialleistungsträger" gemeint ist, ergäbe sich aus der Bestätigung. Mich stört die Bezeichnung "Sozialleistungsträger" in der Klausel gewaltig. Was meint Ihr, bin ich zu pingelig?
"Sozialleistungsträger" als Gläubigerbezeichnung
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