Hallo an alle und ein großes Kompliment - bislang konnte mir jedesmal geholfen werden:daumenrau
nun habe ich wieder einen schwierigen Fall auf dem Tisch:
mit liegt eine Grundsschuldbestellungsurkunde aus dem Jahr 1998 vor
die Schuldnerin hat sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen
in 2003 wird über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet
die Urkunde wurde daraufhin auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben (ebenfalls in 2003)
in 2004 wurde die Urkunde wieder auf die Schuldnerin umgeschrieben (Gründe hierfür sind mit leider nicht bekannt - gehe mal davon aus, dass der Insolvenzverwalter das Grundstück aus der Insolvenzmasse freigegeben hat)
in 2005 wurde die Immobilie zwangsversteigert
der Schuldnerin wurde 2009 RSB erteilt
nun wird gegen Sie aus der Grundschuldbestellungsurkunde gegen die Schuldnerin erneut vollstreckt!!
da wir hier mal die Schuldnerin vertreten, bin ich mir nicht sicher, ob die Vollstreckung überhaupt zulässig ist
gleichzeitig sind hier noch einige ungeklärte Punkte - mir ist beispielsweise nicht bekannt ob der Gläubiger überhaupt zum Insolvenzverfahren angemeldet hat (falls dass überhaupt notwendig gewesen wäre)
§ 301 Abs. 2 Satz 1 Inso sagt ja das die Rechte der Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt.
meine Frage also: ist die Zwangsvollstreckung überhaupt zulässig? oder ist die Forderung (Grundstück wurde ja bereits versteigert) von der RSB betroffen.
nun habe ich wieder einen schwierigen Fall auf dem Tisch:
mit liegt eine Grundsschuldbestellungsurkunde aus dem Jahr 1998 vor
die Schuldnerin hat sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen
in 2003 wird über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet
die Urkunde wurde daraufhin auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben (ebenfalls in 2003)
in 2004 wurde die Urkunde wieder auf die Schuldnerin umgeschrieben (Gründe hierfür sind mit leider nicht bekannt - gehe mal davon aus, dass der Insolvenzverwalter das Grundstück aus der Insolvenzmasse freigegeben hat)
in 2005 wurde die Immobilie zwangsversteigert
der Schuldnerin wurde 2009 RSB erteilt
nun wird gegen Sie aus der Grundschuldbestellungsurkunde gegen die Schuldnerin erneut vollstreckt!!
da wir hier mal die Schuldnerin vertreten, bin ich mir nicht sicher, ob die Vollstreckung überhaupt zulässig ist
gleichzeitig sind hier noch einige ungeklärte Punkte - mir ist beispielsweise nicht bekannt ob der Gläubiger überhaupt zum Insolvenzverfahren angemeldet hat (falls dass überhaupt notwendig gewesen wäre)
§ 301 Abs. 2 Satz 1 Inso sagt ja das die Rechte der Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt.
meine Frage also: ist die Zwangsvollstreckung überhaupt zulässig? oder ist die Forderung (Grundstück wurde ja bereits versteigert) von der RSB betroffen.
Zwangsvollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunde nach Erteilung der RSB
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