vendredi 2 décembre 2016

Verteilung Kleinbeträge nach Aufhebung im Rahmen einer Nachtragsverteilung

Im Rahmen einer Nachtragsverteilung kommen nach Aufhebung des Verfahrens ca. 3.000,-- Euro zur Masse. Bei einer Verteilung an alle Gläubiger würde jeder nur Centbeträge erhalten.

Der Verwalter beantragt nun, dass nur an Gläubiger verteilt werden soll, die mehr als 10.000,-- Euro angemeldet haben.

Ich würde ihm diesen Betrag lieber als weitere Auslagen zuschlagen.


Gibt es hier Erfahrungen?


Verteilung Kleinbeträge nach Aufhebung im Rahmen einer Nachtragsverteilung

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