Im Rahmen einer Nachtragsverteilung kommen nach Aufhebung des Verfahrens ca. 3.000,-- Euro zur Masse. Bei einer Verteilung an alle Gläubiger würde jeder nur Centbeträge erhalten.
Der Verwalter beantragt nun, dass nur an Gläubiger verteilt werden soll, die mehr als 10.000,-- Euro angemeldet haben.
Ich würde ihm diesen Betrag lieber als weitere Auslagen zuschlagen.
Gibt es hier Erfahrungen?
Der Verwalter beantragt nun, dass nur an Gläubiger verteilt werden soll, die mehr als 10.000,-- Euro angemeldet haben.
Ich würde ihm diesen Betrag lieber als weitere Auslagen zuschlagen.
Gibt es hier Erfahrungen?
Verteilung Kleinbeträge nach Aufhebung im Rahmen einer Nachtragsverteilung
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