Hallo Ihr Lieben!
Ich hätte da eine knifflige Frage. Ich bin Referendar und soll für meinen Ausbilder einen Fall bearbeiten. Es geht um folgendes:
Sachverhalt:
17 Jähriger kommt in die Kanzlei meines Ausbilders. Er lebt seit er 15 ist bei einem Kumpel. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie bezieht auch das Kindergeld. An Ihren Sohn zahlt Sie kein Pfennig. Der Junge wird im Juli 18. Er hat keine finanzielle Rücklagen und möchte das Kindergeld als auch Unterhalt von seiner Mutter. Er ist arbeitssuchend. Rücklagen bestehen keine.
Ich soll nun für mein Ausbilder ein Gutachten erstellen sowie einen Praxisvorschlag inkl. Schreiben/Anträge erarbeiten!
Meine Ideen:
Anspruch auf Unterhalt besteht (Barunterhalt). Zur Bezifferung müsste zunächst Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Ggf. Stufenklage etc.
Meine Frage: Wie läuft das nun weiter ab? Der 17jährige kann doch gar nicht wegen § 107 BGB einen RA ohne Eltern beauftragen (-> Anwaltshonorar!). Die Mutter wird hier garantiert kein "grünes Licht" geben.
Jetzt die Frage an die Praktiker:
Müsste ich nun ein Schreiben an den Rechtspfleger aufsetzen und beantragen, dem Minderjährigen zwecks Prüfung von Unterhaltsansprüchen einen Ergänzungspfleger zu bestellen? (Irgendeiner muss ja die Bevollmächtigung des RA abnicken?) Wenn ja: wer zahlt das Verfahren? Kann da PKH bzw. VKH bewilligt werden?
Fragen über Fragen...
Ich hoffe, ihr könnt mir da einige Anregungen geben.
Ich hätte da eine knifflige Frage. Ich bin Referendar und soll für meinen Ausbilder einen Fall bearbeiten. Es geht um folgendes:
Sachverhalt:
17 Jähriger kommt in die Kanzlei meines Ausbilders. Er lebt seit er 15 ist bei einem Kumpel. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie bezieht auch das Kindergeld. An Ihren Sohn zahlt Sie kein Pfennig. Der Junge wird im Juli 18. Er hat keine finanzielle Rücklagen und möchte das Kindergeld als auch Unterhalt von seiner Mutter. Er ist arbeitssuchend. Rücklagen bestehen keine.
Ich soll nun für mein Ausbilder ein Gutachten erstellen sowie einen Praxisvorschlag inkl. Schreiben/Anträge erarbeiten!
Meine Ideen:
Anspruch auf Unterhalt besteht (Barunterhalt). Zur Bezifferung müsste zunächst Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Ggf. Stufenklage etc.
Meine Frage: Wie läuft das nun weiter ab? Der 17jährige kann doch gar nicht wegen § 107 BGB einen RA ohne Eltern beauftragen (-> Anwaltshonorar!). Die Mutter wird hier garantiert kein "grünes Licht" geben.
Jetzt die Frage an die Praktiker:
Müsste ich nun ein Schreiben an den Rechtspfleger aufsetzen und beantragen, dem Minderjährigen zwecks Prüfung von Unterhaltsansprüchen einen Ergänzungspfleger zu bestellen? (Irgendeiner muss ja die Bevollmächtigung des RA abnicken?) Wenn ja: wer zahlt das Verfahren? Kann da PKH bzw. VKH bewilligt werden?
Fragen über Fragen...
Ich hoffe, ihr könnt mir da einige Anregungen geben.
Unterhaltsklage eines Minderjährigen
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