Gläubiger pfändet wegen Unterhaltsansprüchen. In dem Unterhaltsverfahren ist auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen wurden. Genießt die Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss auch das Privileg des 850d ZPO?
Gläubiger pfändet wegen Unterhaltsansprüchen. In dem Unterhaltsverfahren ist auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen wurden. Genießt die Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss auch das Privileg des 850d ZPO?