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dimanche 25 décembre 2016

Nachlasspflegschaft letzter Wohnsitz des Erblassers Spanien

Finanzamt beantragt nach § 1961 BGB Nachlasspflegschaft für Erblasser mit letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, weil sich bei einer deutschen Bank Guthaben von über 20.000,00 € befinden.
Vor der Ausreise nach Spanien war die Erblasserin im hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft. Hier sind keine Vorgänge vorhanden.

Ist das Finanzamt verpflichtet, bei den Spanischen Behörden zu erfragen, ob dort Nachlassvorgänge vorhanden sind oder
muss ich das als Nachlassgericht tun vor Einrichtung der Pflegschaft?

Was ist ausschlaggebend hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit des deutschen Nachlassgerichts bei Sparguthaben bei Banken?
Hauptsitz der Bank oder der Sitz der Filiale?


Nachlasspflegschaft letzter Wohnsitz des Erblassers Spanien

vendredi 23 décembre 2016

Nachlasspflegschaft letzter Wohnsitz des Erblassers Spanien

Finanzamt beantragt nach § 1961 BGB Nachlasspflegschaft für Erblasser mit letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, weil sich bei einer deutschen Bank Guthaben von über 20.000,00 € befinden.
Vor der Ausreise nach Spanien war die Erblasserin im hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft. Hier sind keine Vorgänge vorhanden.

Ist das Finanzamt verpflichtet, bei den Spanischen Behörden zu erfragen, ob dort Nachlassvorgänge vorhanden sind oder
muss ich das als Nachlassgericht tun vor Einrichtung der Pflegschaft?

Was ist ausschlaggebend hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit des deutschen Nachlassgerichts bei Sparguthaben bei Banken?
Hauptsitz der Bank oder der Sitz der Filiale?


Nachlasspflegschaft letzter Wohnsitz des Erblassers Spanien