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vendredi 26 août 2016

Verfügung wechselbezüglich?

Hallo,

ich brauche als GB-Rpflìn ein wenig Hilfe von euch :oops::
Ich habe zwei notarielle Testamente. Das erste (1994) ist ein Ehegattentestament mit dem Inhalt: Wir setzen uns gegenseitig zu unbeschränkten Erben ein. Erbe des Letzlebenden ist X. Falls wir gemeinsam versterben, soll ebenfalls X Erbe sein.

Jetzt ist der Mann verstorben, Frau erbt. Die Frau macht 2007 vor ihrem Tod ein neues notarielles Testament, widerruft die Einsetzung von X und setzt Y als Erben ein. Im Testament sagt sie, die Einsetzung von X war nicht wechselbezüglich, da X lediglich der Sohn von gemeinsamen Freunden war.

Hm..... wie ist jetzt die Lage? Wie beurteilt ihr diese Aussage? Für mich ist es relevant, ob ich einen Erbschein verlangen muss/kann oder nicht:confused:


Verfügung wechselbezüglich?

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Hallo,

ich brauche als GB-Rpflìn ein wenig Hilfe von euch :oops::
Ich habe zwei notarielle Testamente. Das erste (1994) ist ein Ehegattentestament mit dem Inhalt: Wir setzen uns gegenseitig zu unbeschränkten Erben ein. Erbe des Letzlebenden ist X. Falls wir gemeinsam versterben, soll ebenfalls X Erbe sein.

Jetzt ist der Mann verstorben, Frau erbt. Die Frau macht 2007 vor ihrem Tod ein neues notarielles Testament, widerruft die Einsetzung von X und setzt Y als Erben ein. Im Testament sagt sie, die Einsetzung von X war nicht wechselbezüglich, da X lediglich der Sohn von gemeinsamen Freunden war.

Hm..... wie ist jetzt die Lage? Wie beurteilt ihr diese Aussage? Für mich ist es relevant, ob ich einen Erbschein verlangen muss/kann oder nicht:confused:


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