lundi 3 octobre 2016

Anspruch auf Löschung einer Hypothek?

Guten Tag ich bin neu hier in dem Forum.

Ich bin neu dazu gestoßen, da ich mich seit Tagen mit einer Anspruchsgrundlage beschäftige.
Folgender Sachverhalt liegt vor:

Da sich die finanzielle Situation der S-GmbH mit Beginn des Jahres 2011 deutlich verschlechtert hatte und die S-GmbH diversen Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen konnte, ordnete das zuständige Amtsgericht XX mit Wirkung vom 04.02.2011 gemäß § 146 ZVG zugunsten des Gläubigers G, der eine schuldrechtliche Forderung in Höhe von 50.000,- Euro gegen die S-GmbH hat, die Zwangsverwaltung des Grundstücks der S-GmbH an und benachrichtigte am gleichen Tag die S-GmbH sowie die Sparkasse K, welche zuvor wiederum ein Darlehen der S-GmbH in Aussicht gestellt hat mit Absicherung einer Hypothek am Grundstück der S-GmbH. Am 07.02.2011 wird der Zwangsverwaltungsvermerk eingetragen. Am 08.02.2011 wurde die Hypothek für die Sparkasse K eingetragen und der Hypothekenbrief an diese ausgehändigt. Kurz danach wurde das Darlehen über 350.000,- Euro an die S-GmbH ausgezahlt.

Kann der Gläubiger G von der Sparkasse K die Zustimmung zur Löschung der Hypothek verlangen?


habe mich nun bereits mit div. § herumgeschlagen bspw. 1179a, 1179b, 1155, 1144, 1179, 1163,894, 888 BGB

ich komme einfach nicht voran und weiß nicht nach welcher norm sich solch ein Anspruch des G ergeben könnte. bitte daher dringend um Hilfe !

mfg


Anspruch auf Löschung einer Hypothek?

Bücher günstig zu verkaufen

Ich habe in diesem Jahr das Examen geschrieben und habe nun für folgende Bücher keine Verwendung mehr und würde diese günstig verkaufen:

- Gesellschaftsrecht von Alpmann/Schmidt, 17. Auflage (2015), wie neu, NP 19,90 €, VKP 11,00 €
- Fälle Geselllschaftsrecht von Alpmann/Schmidt, 4. Auflage (2015), wie neu, NP 9,80 €, VKP 6,00 €

- Insolvenzrecht von Alpmann/Schmidt, 9. Auflage (2013), wie neu, NP 19,90 €, VKP 11,00 €

- Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht aus der Reihe Juristische Kurzlehrbücher von Jauernig/Berger, 23. Auflage, wie neu, NP 21,90 €, VKP 12,00 €

- Lehrbuch Staatsrecht von Eike Albrecht und Benjamin Küchenhoff, 2. Auflage, wie neu, NP 19,80 €, VKP 12,00 €

- BGB leicht gemacht von H.-D. Schwind u.a., 31. Auflage, sehr guter Zustand, NP 10,90 €, VKP 6,00 €
- Sachenrecht leicht gemacht von B. Kern u.a., aktuelle Auflage, sehr guter Zustand, NP 10,90 €, VKP 6,00 €
- Schuldrecht AT leicht gemacht von B. Kern u.a., aktuelle Auflage, sehr guter Zustand, NP 9,95 €, VKP 5,00 €

-Folgende Rechtspfleger Studienbücher:

- Allgemeines Zwangsvollstreckungsrecht von Ulrich Keller, Band 8 der Bücherreihe (2011), wie neu, NP 38,00 €, VKP 22,00 €
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltung von Helmut Teufel, 4. Auflage, Band 3 der Bücherreihe, NP 29,00 €, ein paar (wenige) Markierungen, NP 29,00 €, VKP 15,00 €
- Grundbuchrecht von Eickmann/Böttcher, Band 1 der Bücherreihe, 5. Auflage, wie neu, NP 34,00 €, VKP 20,00 €
- Familienrecht von Meyer-Stolte/Zorn, Band 4 der Bücherreihe, 5. Auflage, wie neu, NP 34,00 €, VKP 20,00 €

Die Bücher waren mir alle sehr hilfreich, gerade auch in Vorbereitung der Klausuren und des Examens. Bei Interesse für ein oder mehr Bücher einfach bei mir melden.


Bücher günstig zu verkaufen

vendredi 30 septembre 2016

Antrag nach § 765a ZPO

Hallo, ich habe eine Frage zu § 765 a ZPO.
Der Schuldnervertreter beantragt die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Weiterhin bittet er gem. §§ 765a, 732 bs. 2 ZPO vorab zu beschließen, dass die ZV aus dem Vollstreckungsbescheid (...) des Gerichtsvollziehers einstweilen eingestellt wird. Zudem wird Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung des RA beantragt.
Als Begründung wird angegeben, dass der VB nicht wirksam zugestellt wurde, da der Schuldner nicht lesen und schreiben kann und eine Betreuerin hat und der VB an die Betreuerin hätte zugestellt werden müssen. Zudem erscheint ihm die dem VB zugrunde liegende Forderung als nicht gerechtfertigt, weil die Betreuerin die Dienstleistung, die dem VB zugrunde liegt, wohl genutzt haben soll und nicht der Betreute.
Einspruch wurde durch den Schuldnervertreter gegen den VB bei dem zuständigen Zentralen Mahngericht eingelegt.

Wie muss ich nun weiter vorgehen? Ich hatte so einen Fall noch nicht.

Danke schon mal für eure Hilfe!!


Antrag nach § 765a ZPO

jeudi 29 septembre 2016

Abänderung Verfahrenskostenhilfe, wenn bereits Vermögen bei Bewilligung vorhanden ist

Hallo,
ich habe folgende Konstellation:
Die Partei der Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde hatte zum Zeitpunkt der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe Investmentfonds in Höhe von ca. 6100,00 EUR. Nun überprüfe ich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und stelle fest, dass der Wert der Investmentfonds mittlerweile ca. 9000,00 EUR beträgt.
Normalerweise würde ich nun eine Einmalzahlung anordnen, allerdings ist das ja nicht in den Fällen zulässig, in denen der Vermögenswert bereits bei Bewilligung des Verfahrenskostenhilfe vorlag. Ich habe im Übrigen keine Anhaltspunkte das die Fonds damals, wie heute, nicht verwertbar sind.

Hier lag ja grundsätzlich der Vermögenswert über dem Schonbetrag vor, was dafür spricht, dass dieser auch jetzt nicht einzusetzen ist. Auf der anderen Seite habe ich aber trotzdem eine Wertsteigerung von ca. 3000,00 EUR.
Da am hiesigen Gericht Uneinigkeit in dieser Frage besteht wäre es nett, wenn ich ein paar Einschätzungen bekommen könnte:).


Abänderung Verfahrenskostenhilfe, wenn bereits Vermögen bei Bewilligung vorhanden ist

Erbbaurechtsvertrag - Notarkosten

Hallo zusammen,

bei der Ermittlung der Notarkosten bei einem Erbbaurechtsvertrag (unbebautes Grundstück - jährl. Erbpacht 2000€)
verlangen die Notare die Angabe der voraussichtlichen Herstellkosten des zu errichtenden Gebäudes.

Bei Haufe habe ich folgenden Eintrag zur Berechnung der Notarkosten gefunden:
Der Wert eines Erbbaurechts beträgt grundsätzlich 80 % des Werts des belasteten Grundstücks. Nur bei der Bestellung des Erbbaurechts findet ein Wertvergleich mit dem nach § 52 GNotKG errechneten Wert des Erbbauzinses statt, wobei der höhere Wert maßgebend ist. In § 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GNotKG ist geregelt, dass bei der Bestimmung des Verkehrswerts eines Grundstücks auch für Zwecke der Steuererhebung festgesetzte Werte herangezogen werden können; dabei steht § 30 AO einer Auskunft des Finanzamtes nicht entgegen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert und kann aus der geschäftswertabhängigen Gebührentabelle B zu § 34 GNotKG (Anlage 2 zum GNotKG) errechnet werden.
(Quelle:
http://ift.tt/2doffS5)

Frage:
1. MUSS ggü. dem Notar eine Aussage bzgl. des voraussichtligen Verkehrswertes getroffen werden?
2. Falls ja, welche Auswirkungen hat die Angabe eines geschätzten Verkehrswertes (außer auf die Notargebühren)?
Die Angabe kann hier je nach geplantem Haustyp ja sehr stark schwanken (200.000 <)

Vielen Dank für Eure Unterstützung,
Bernd


Erbbaurechtsvertrag - Notarkosten

Gebrauchte Bücher günstig zu verkaufen

Nach bestander Rechtspflegerprüfung an der FH in Schwetzingen würde ich gerne meine Bücher, die mir zur erfolgreichen Prüfung geholfen haben, verkaufen. Es handelt sich dabei um:

ZPO Erkenntnisverfahren:
- Zivilprozessrecht von Petra Pohlmann - 2. Auflage
- Standardfälle ZPO von Gödeke/Kruse - 1. Auflage 2010
- Die 40 Fälle ZPO I Erkenntnisverfahren von Hemmer/Wüst - 6. Auflage

BGB:

- Allgmeiner Teil des BGB von Brox, Walker - 37. Auflage
- Die Fälle BGB AT von Egbert Rumpf-Rometsch - 4. Auflage

Sachenrecht:
- Alpmann Schmidt Sachenrecht 1 (bewegliche Sachen) - 16. Auflage
- Alpmann Schmidt Sachenrecht 2 (Grundstücksrecht) - 15. Auflage
- Die 50 Fälle Sachenrecht I von Hemmer/Wüst - 5. Auflage
- Die Fälle BGB-Sachenrecht 2 von Egbert Rumpf-Rometsch - 4. Auflage
- Standardfälle Sachenrecht - 3. Auflage

Erbrecht:
- Die 36 Fälle Erbrecht von Hemmer/Wüst - 4. Auflage

Schuldrecht:
- Die 55 Fälle Schuldrecht AT von Hemmer/Wüst - 5. Auflage
- Die Fälle BGB-Schuldrecht BT 1 von Egbert Rumpf-Rometsch - 6. Auflage
- Basiswissen Schuldrecht AT von Volker Schönberger - 1. Auflage

Handesl/Registerrecht:

- Handelsrecht von Brox/Henssler - 20. Auflage
- Einführung in die Grundlagen des Handels-, Gesellschafts-, und Registerrechts von Volker Busch - 5. Auflage

Strafrecht:
- Die Fälle Strafrecht BT von Thomas Dräger und Egbert Rumpf-Rometsch - 8. Auflage

Zwangsvollstreckung:

- ZPO II Zwangsvollstreckung von Sönke M. Willers - 4. Auflage


Preis gerne auf Anrage. Es handelt sich aber jeweils nur um wenige Euro.:)


Gebrauchte Bücher günstig zu verkaufen

SGB II Empfänger läßt Steuererklärung durch Anwalt fertigen - ok?

SGBII Empfänger ist Kleingewerbetreibender und hat sich die Steuererklärung durch einen Anwalt fertigen lassen. Würdet ihr hierfür Beratungshilfe bewilligen?
Das hat er wohl schon öfter machen lassen. Als Gewerbetreibender mit knapp 350 € Umsatz im Monat finde ich das ganze etwas merkwürdig. Zumal ich ad hoc noch
keine rechtlichen Schwierigkeiten erblicken kann. Das ist nicht das erste mal.


SGB II Empfänger läßt Steuererklärung durch Anwalt fertigen - ok?