mardi 1 novembre 2016

falsche Drittschuldner im Pfüb

Hallo,

Mdt. legt mir einen Pfüb gegen sich als Schuldner vor. Darin hat der Gläubiger einen Arbeitgeber benannt, bei dem er nie tätig war. Der Gläubiger hat auf Verdacht die Pfändung ausgebracht.

Liege ich richtig, wenn wir gegen den Pfüb sofortige Beschwerde einlegen, da die Kosten dieser ZV-Maßnahme nicht erstattungsfähig sind?

Danke vorab.

Liane


falsche Drittschuldner im Pfüb

Abberufung Geschäftsführer für die Zukunft

In meiner Akte wird angemeldet, dass der GF A abberufen wurde. Die Anmeldung datiert vom 28.10.2016.

Diesbezüglich wird mir ein Gesellschafterbeschluss vom 27.09.2016 vorgelegt.

In der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2016 wurde beschlossen, dass die Abberufung des GF A zum Ende des 30.09.2016 erfolgt.

Ist eine Abberufung für die Zukunft möglich und würdet ihr das nun einfach so eintragen?


Abberufung Geschäftsführer für die Zukunft

Pfändung Versteigerungserlös

Hallo,

es liegt eine Teilungsversteigerung vor. Die Ex-Frau betreibt die Versteigerung gegen den Ex-Mann als hälftigen Eigentümer (ideeller 1/2 Anteil). Die Frau hat den Anteil selbst ersteigert.

Am Freitag ist der Verteilungstermin. Betrag ist schon bei Gericht eingegangen. Die Ex-Frau betreibt die Versteigerung aus Rang III 3. aufgrund einer Zwangssicherungshypothek gegen den Mann. Das heißt, dass unser Mdt. als Mann aufgrund der Sicherungshypothek nichts ausbezahlt bekommt, sondern die Frau.

Unser Mdt. hat gegen die Frau einen Unterhaltstitel erwirkt (seit 28.10.2016). Wir möchten aus dem Unterhaltstitel den Auszahlungsanspruch der Ehefrau (aus der Sicherungshypothek) pfänden.

Wer ist hier der Drittschuldner? Das Gericht? Die Frau als Ersteherin? Kann sie denn Schuldnerin und Drittschuldnerin sein?

Danke vorab.

Liane


Pfändung Versteigerungserlös

Formfrage: Aufhebung schuldrechtliches Vorkaufsrecht

Ich habe gerade einen Fall, bei welchem eine Einigung zwischen den Beteiligten alleine daran scheitert, dass der eine Teil sich nicht an den Notarkosten für die Aufhebung eines (notwendigerweise mittels notarieller Urkunde begründeten) schuldrechtlichen Grundstücks-Vorkaufsrechts beteiligen will.

Nach meiner Ansicht bedarf die Aufhebung eines schuldrechtlichen Grundstücks-Vorkaufsrechts aber nicht der notariellen Beurkundung, so dass sich die Frage nach der Kostentragung überhaupt nicht stellen und sie der avisierten Einigung daher auch nicht im Wege stehen könnte.

Vielen Dank für Eure Meinungen!


Formfrage: Aufhebung schuldrechtliches Vorkaufsrecht

europäischer Vollstreckungstitel

Hallo zusammen,

iich habe da ein Problem und bin nun auf Lösungsfindung. I
Wir haben ein VU u. KFB erwirkt. Der Schuldner ist Pole und war während des Verfahrens in Berlin gemeldet. Als das VU erlassen wurde, konnte dies nicht mehr zugestellt werden, EMA war ohne Erfolg. Wir haben daraufhin die öffentliche Zustellung des VU und auch des KFB´s beantragt, was erfolgt ist. Nach der Zustellung haben wir erneut eine EMA gemacht die ergab, dass der Schuldner nach Polen verzogen sei.
Daraufhin haben wir bei Gericht die Bestätigung als europäische Vollstreckungstitel beantragt. Nun teilt das Gericht mir mit, dass dieser nicht erteilt werden kann, weil die Titel öffentlich zugestellt worden sind.
Ich bin jetzt etwas ratlos. Ich habe eine 3 Jahre alte Anschrift vom Schuldner in Polen von der ich aber ausgehen darf, dass sie nicht mehr stimmt. Hätte ich darunter noch Zustellversuche unternehmen und Kosten entstehen lassen müssen? Ein RA aus Polen teilte mir mit, dass es dort kein Amt gibt, das Adressauskünfte erteilt. Es ist in Polen so, dass der Gerichtsvollzieher mit Titel und Auftrag losgeht und dann feststellt, ob der Schuldner dort wohnt oder nicht und wenn nein, sich erst dann auf die Suche nach dem Schuldner macht.
Was mache ich denn jetzt? Häng ich mir den Titel an die Pinnwand und mach alle Jubeljahre mal ne EMA?
Ich bin für jegliche Anregung dankbar...
LG Andrea

PS: Es ist tatsächlich meine erste Erfahrung mit der europäischen Vollstreckung :gruebel:


europäischer Vollstreckungstitel

lundi 31 octobre 2016

Suche HRP Registerrecht

Hallo ihr lieben, ich suche dringend einen HRP Registerrecht, mind. 8. Auflage. Hat den jemand abzugeben?

Lg


Suche HRP Registerrecht

Probleme mit der Tabelle

Hallo Insolvenzler,

ich hab hier ein Problem zu dem ich mal eure Meinungen hören möchte.

Ich habe hier eine Forderungsanmeldung einer Bank aus Darlehen. Diese wurde als lfd. Nr. 1 in die Tabelle aufgenommen und für den Ausfall festgestellt.

Nun teilt die Bank ihren Ausfall mit und ergänzt ihre Anmeldung noch um mehrere 39er Forderungen. Hierzu hatte ich allerdings nicht aufgefordert. Die Masse reicht nicht mal für die Kosten.

Der Insolvenzverwalter hat nun die gesamte Forderung (also auch die bereits zu lfd. Nr. 1 angemeldete) zu lfd. Nr. 4 in die Tabelle aufgenommen und bestreitet in voller Höhe. Die Forderung zu lfd. Nr. 1 hat er nunmehr unter Berücksichtigung des Ausfalls festgestellt. Er will nun einen besonderen PT.

Irgendwie kräuseln sich mir aber die Fußnägel hoch, wenn ich eine Forderung zweimal prüfen soll, auch wenn der Verwalter sie bestreitet. Die Ausfallmitteilung der Bank kann doch keine neue Anmeldung darstellen, oder?

Ich habe den Insolvenzverwalter bereits aufgefordert, nur die neu angemeldeten Beträge in die Tabelle zu lfd. Nr. 4 aufzunehmen. Er weigert sich aber und schreibt, die Forderungsanmeldung zu lfd. Nr. 1 hätte sich erhöht, "sodass gemäß Insolvenzordnung der Gesamtbetrag neu anzumelden und der Teil der bereits nachträglich festgestellt wurde zu bestreiten war". Das ist mir so aber echt neu und ein paar Jährchen in der Insolvenz hab ich nun auch schon hinter mir.

Also, was tun?


Probleme mit der Tabelle